Merka

Versicherung

Frachtführerhaftversicherung

Fahrzeuge, die wir im Rahmen der von uns realisierten Transporte benutzen, verfügen über eine übliche Frachtführer-Haftpflichtversicherung. Das heißt, dass im Falle einer Beschädigung der transportierten Ware – falls es zur Beschädigung nicht durch das fehlerhafte Aufladen seitens des Frächters gekommen ist – diese durch die Frachtführerhaftversicherung gedeckt wird.

Warenversicherungspolicen

Wir stellen auch die Versicherung der Fracht gegen alle sonstigen Risiken (Krieg, Naturkatastrophen, Diebstahl, Versenkung eines Schiffes u.ä.) durch eine sog. Warenversicherungspolice sicher. Diese Versicherung stellt keinen Bestandteil des Transportpreises dar und wird auf Kundenwunsch sichergestellt. Meistens wird diese Versicherung bei Container-, Bahn- oder kombiniertem Transport, weniger oft dann bei LKW-Transporten genutzt.

Weitere Versicherungen

Zu den weiteren Versicherungen, die wir falls nötig sicherstellen, gehört zum Beispiel die Warenversicherung wegen zu hohem Gewicht der Ware, weil die Frachtführerhaftversicherung nur Schäden bis zu einem bestimmten Anteil am Gewicht und dem Preis der Ware deckt. Deshalb empfehlen wir immer dem Kunden, dass er uns die verlangten Informationen gewährt, damit wir ihn auf eine eventuelle Unterversicherung aufmerksam machen und ihm eine Lösung anbieten können. 

Spediteurhaftpflichtversicherung

Grundlegende Haftpflichtversicherung, mit welcher eventuelle aus unserer Tätigkeit hervorgehenden Risikos gedeckt werden, ist die Spediteurhaftpflichtversicherung. Das heißt, dass der Kunde die Garantie hat, dass im Falle einer durch unsere eigene Tätigkeit verursachten Beschädigung, ihm dieser Schaden durch die zuständige Versicherungsanstalt ersetzt wird.
 

Haftpflichtversicherung für die Führung der INTRASTAT-Agenda

Die Haftpflichtversicherung für die Führung der INTRASTAT-Agenda stellt eine weitere Tatsache dar, die unseren Kunden die Sicherheit gibt, dass sämtliche mit der von uns geleisteten Tätigkeit zusammenhängenden Risiken, auf sie nicht übertragbar sind. Konkret im Falle einer Fehlerverursachung bei der Ausweisung der INTRASTAT-Agenda, dass die Zollverwaltung auch erst nach einigen Jahren nach der von unser vorgenommenen Ausweisung feststellen würde, wird durch diese Versicherung gedeckt. Dem Kunden steht somit eine größere Deckung der mit der Führung der INSTRASTAT-Agenda zusammenhängenden Risikos zur Verfügung, als wenn er die Agenda selbst ausweisen würde.

© 2007 MERKA SPEDITION, s.r.o., Vážní 857, 500 03 Hradec Králové, CZECH REPUBLIC,
tel.: + 420 498 779 111, fax: +420 498 779 120, e-mail: hk@merka.cz
Generated by System Animáto. Created by http://www.animato.cz/